Rasse, Tierzucht, Pässe


EU TIERZUCHTGESETZ

Wer innerhalb der EU ein Rassetier als dieses bezeichnen, verkaufen oder damit züchten will, ist an die EU weiten Regelungen des Tierzuchtgesetzes gebunden. Die EU hat zum 08.06.2016 eine EU-Tierzuchtverordnung erlassen, die das Tierzuchtrecht innerhalb der EU einheitlich regelt. Diese Verordnung wurde zum 01.11.2018 wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die nationalen Regelungen angepasst werden. Die unten folgenden Informationen geben hierzu und weiters zu Pässen und Erwerb von Pferden  Auskunft.

 

URSPRUNGSZUCHTBUCH

Die EU definiert richtigerweise den Ursprung einer Rasse mit jenem Ort, an dem die historischen Auzfzeichnungen über den Ursprung entstanden sind . Für das American Quarter Horse ist dies selbstredend die American Quarter Horse Association, Amarillo Texas. Die Austrian Quarter Horse Association, 2801 Katzelsdorf ist deren anerkannte Tochterorganisation für Österrreich. Das AQHA Austria Zuchtbuch ist  als Filialzuchtbuch der American Quarter Horse Association für Österreich anerkannt. Eine Rasse wird in diesem Gesetz immer primär von deren Ursprung durch das sogenannte “Urspruingszuchtbuch” vertreten. 


      AQHA FILIALZUCHTBUCH

Um dem hinzu im Sinne des Tierzuchtgesetzes in einem EU Land als behördlich anerkannte und zuständige Tierzuchtorganisation einer Rasse anerkannt werden zu können, bedarf es dem genannten Status als Ursprungs- oder Fililazuchtbuch und der Einreichung und Genehmigung  eines Tierzuchtprogrammes im Sinne des EU Tierzuchtgesetzes und der Anerkennung und den Regeln des Ursprungszuchtbuches.

 

 

       TIERZUCHTPROGRAMM

 

Das AQHA Austria Zuchtbuch ist Bescheid vom 19.08.2018  für das Bundegebiet der Republik Österreich die anerkannte Tierzuchtorganisaton für die Rasse „American Quarter Horse“ und ist dadurch die einzig befugte und verpflichtete  Einrichtung zur Vertretung dieser Rasse in allen Tierzucht- und Kennzeichnungsbereichen.

 

 

       BESCHEID AQHA A

       

 

Nach Erlangung des Status als Tierzuchtvertretung, welche an eine Vielzahl von fachlichen, personellen, räumlichen und IT technischen Voraussetzungen gebunden ist, wird die Tierzuchtvereingung regelmäßig seitens deren Aufsichtsbehörden kontrolliert.

 

Halter und Züchter von Rassepferden müssen als Mitglieder in die Tierzuchtorganisation aufgenommen werden. Im Gegenzug können Nichtmitglieder nicht als Züchter, oder Besitzer mit einer Zuchtbescheinigung, oder einem Pferdepass als Rassetier “American Quarter Horse” ausgestattet werden. American Quarter Horses als solche deklarieren, züchten,  oder entsprechende andere Rassedokumente erhalten.


 

 

ZUCHTBÜCHER

Das Filialzuchtbuch AQHA Austria hat im Sinne seiner Funktion als Filialzuchtbuch der American Quarter Horse Association, jedes Pferd, welches über ein Certificate of Registration (COR) des Ursprungszuchtbuches verfügt im jeweiligen Basiszuchtbuch ohne weitere Veranlassung oder Kosten des Besitzers aufgenommen., da zur Erlangung des COR alle Daten der Abstammung und Zuchthygiene bereits von uns  und unserem Ursprungszuchtbuch genetisch erfasst und verarbeitet wurden. 

 

 

         ZUCHTBUCHPFERDE

 

Um das COR zu erlangen, bedarf es dem Vorliegen eines Bedeckungsberichtes der als American Quarter Horse anerkannten  Mutterstute und des anerkannten American Quarter Horse Deckhengstes. Hierbei ist die Abstammung mittels DNA verifiziert und auch Nachkommen werden nur mittels DNA Probe (Haare) der Abstammung zuordbar reinrassig anerkannt und einer Vielzahl an Gentests zur Sicherstellung von Abstammung und Zuchthygiene unterzogen.

 

Pferde, die im Sinne der Zuchtentwicklung auf den hierfür vorgesehenen AQHA Austria Meisterschaften bei einer Prüfung (Show) Halter oder Performance mit mehr als einen Punkt bewertet wurden, sind gegen Antrag des Besitzers berechtigt, in das Prämienzuchtbuch aufgenommen zu werden. Da Wallache auch aus einer Zuchtpopulation fertiler Tiere abstammen, sind auch diese in eigenen „Zuchtbüchern“ erfasst.


 

 
KONNEX TIERZUCHTGESETZ MIT DER VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON EQUIDEN

Das Tierzuchtgesetz vereint sich weiters mit dem Gesetz zu Kennzeichnung von Equiden = Pferdepass.  Im Pferdepass für das Rassetier ist eine entsprechende Zuchtbescheinigung als zwingender Teil gesetzlich eingebunden. Das Zuchtbuch AQHA Austria ist die behördlich anerkannte Organisation zur Ausstellung von Pferdepässen für das American Quarter Horse. Weiters vertreten wir die Austrian Paint Horse Association das Filialzuchtbuch der Rasse American Paint Horse Austria, für welche wir in deren Auftrag und Vertretung ebenfalls die Pferdepässe dieser Rasse incl. Zuchtbescheinigung ausstellen.

 

 

         KENNZEICHNUNGSVDG

 

         ANTRAG  PFERDEPASS 

 

Um den Passantrag zu bearbeiten, bitte die angeführte Information bitte befolgen.

 

Bitte berücksichtigt, dass ein Pass für ein Rassepferd mit VORLIEGEN DES COR (CERTIFICATE OF REGISTRATION) ausgestellt werden kann/muss. Für Pferde im Alter ab 6 MONATEN (Annahme bis dahin bei der Mutter bei Fuß)  ist der EQUIDENPASSANTRAG ZWINGEND EINZUREICHEN. Bis zu einem Alter von 12 MONATEN wird dieser als „ORIGINALPASS“ ausgestellt. Pferden, die älter als 12 MONATE sind, DARF der inhaltlich gleiche Pass nur als „ERSATZPASS“ – „NICHT ZUR SCHLACHTUNG“ tituliert ausgesellt werden.

 

Der gesetzliche Grund hierfür liegt darin, als zur Lebensmittelsicherheit (Grundthema Pferdepässe) der Gesetzgeber feststellt, dass nicht bekannt ist, ob diesem Tier bereits Medikamente verabreicht wurden, die NICHT IN DEN LEBENSMITTELKREISLAUF FÜR MENSCHEN kommen dürfen und der Ersatzpass daher IMMER FÜR NICHT ZUR SCHLACHTUNG steht. 

 

Sonst gibt es KEINERLEI UNTERSCHIED zum „ORIGINALPASS“ 

 

Wird ein Pferd einem anderen Besitzer übertragen, so ist dieser BESITZERWECHSEL zur Erfassung in der Tierdatenbank , der Zuordnung in den  Zuchtbüchern und der Zuordnung am Turnier für den NEUEN BESITZER durch Einsendung (eingeschrieben) des vorliegenden Pferdepasses an AQHA Austria Zuchtbuch, Bahnstrasse 55, 2801 Katzelsdorf, durchführbar. Dem Pass muß der Nachweis des Übertrages durch Beilage des ausgefüllten und vom VERKÄUFER unterschriebenen  TRANSFER REPORTS oder eines KAUFVERTRAGES  beiliegen.

 

Ist ein Antrag/Besitzerwechsel für ein Pferd EINGEREICHT, oder hat das Pferd noch KEIN COR und ist älter als 6 Monate und muss transportiert werden, oder es liegt eine Kontrolle vor, setzt euch bitte mit dem Zuchtbuch unter:

 

zuchtbuch@aqha.at oder tel. unter +43 664 313 20 13 in Verbindung. 

 

Wir erstellen in diesem Fall eine gesetzliche TRANSPORTBESCHEINIGUNG des BUNDESMINITERIUMS FÜR GESUNDHEIT mit einer GÜLTIGKEIT von 45 TAGEN. Mit dieser kann der Amtstierarzt/Transporteuer ebenfalls die notwendigen Bestätigungen/Kontrollen erledigen. 

 

Wird ein Pferd mit bestehendem Pass nach Österreich importiert, so ist der Pass ebenfalls an AQHA Austria zu senden, um das Pferd – mit/aber auch ohne Besitzerwechsel – in die Tierdatenbanken aufzunehmen. Das Pferd, soferne nach dem 1.7.2009 geboren, muß im Pass die Daten des implantierten Microchips vorweisen können. Beim Fehlen des Chips ist das Pferd zu chippen (Ausnahme vor dem 1.7.2009 geboren). 

Ab dem 1.1.2023 ist zusätzlich die EU weite “Pferdebewegungsdatenbank” in verpflichtender Gültigkeit. Hierbei muss jeder Halter von Equiden, diese dem VIS (Verbraucher Informations System) elektronisch melden. In der Praxis bedeutet dies, dass der vom Zuchtbuch AQHA Austria ausgestellte Pferdepass nicht nur – wie bisher  – beim Verwahrer aufliegen muß, nun hat der Verwahrer des Pferdes die Einstellung der VIS Datenbank über die 15 stellige UEL Nummer des Pferdes anzueigen. Für Pferdepassanträge ab dem 1.1.2023 bedeutet dies auch, dass kein Pass ohne Angabe des Halters und dessen VIS Nummer erstellt werden kann!   Dies betrifft alle Halter, alle Rassen, + Esel, + Maultiere, unabhängig ob gewerblich, privat, Lanwirtschaft, entgeltlich oder unentgeltlich. Die EU begründet diesen Schritt mit der Verfolgung von Pferden im Seuchenfall. Weitere Infos dazu unter 

 

 

        VIS MELDUNGEN UEL


 

 

TIERZUCHTBESCHEINIGUNGEN NEBEN DEM EQUIDENPASS

 

Für den Handel, die Verwahrung und den Transport von reinrassigem Hengstsamen ist lt. Tierzuchtgesetz  dem jeweiligen Hengst jährlich eine entsprechende Bescheinigung durch die Tierzuchtorganisation auszustellen. Für alle Hengstbesitzer hier der Antrag zur Ausstellung dieser Bescheinigung.

 

 

         TIERZUCHTBESCH. HENGST

 

 

Eine Tierzuchtbescheinigungist ist demnach weiters für den Handel mit Eizellen und Embryonen von der Tierzuchtvereinigung Zuchtbuch bei AQHA Austria anzufordern. 


 

 

IMPORTBESCHEINIGUNG – STEUERRÜCKVERGÜTUNG 

Beim Import von Pferden von Nicht EU Staaten nach Österreich ist eine Einfuhrsteuer in Relevanz zum Kaufpreis laut Rechnung  durch den Importeur (Käufer) zu entrichten.

 

Jedoch gilt diese Abgabe NICHT für ZUCHTTIERE und ist innerhalb von 90 Tagen durch Einreichung einer Zuchtbescheinigung durch die Tierzuchtvereinigung REFUNDIERBAR.

Wendet euch dbzgl. gerne an uns.


 

BRANDZEICHEN

Wir bekommen immer wieder Anfragen  hinsichtlich dem Brennen – Kaltbrand oder Warmbrand – von Pferden. Der GESETZGEBER hat dies in Österreich seit längerem VERBOTEN. Als Grundlage dient das  nationale Tierschutzgesetz und die EU Verordnung zur Kennzeichnung von Equiden. Die Kennzeichnung hat EU weit verpflichtend mit MICROCHIP zu erfolgen. 

 

Die Frage, warum manche Pferde in Österreich Brände aufweisen, kann dahin beantwortet werden, als für Noriker, Haflinger und Warmblüter eine dbzgl. Sonderregleung dahin vorliegt, als dies mit kulturell lokaler Tradition für diese Rasse national beantragt und genehmigt wurde.  

 

Bitte beachtet, dass wir beim Einreichen von Passanträgen mit Brand zu einer Verstossmeldung seitens der Behörden aufgefordert sind. Nur Pferde mit Brandzeichen, die aus Ländern (wie den USA)  ohne dbzgl. nationalem Verbot importiert werden, erhalten dies im Pass vermerkt. Wir verfolgen die dbzgl. gesetzlichen Diskussionen und allfälligen Anpassungen.


 

 

KÄUFERSICHERHEIT DURCH UNSERE ZÜCHTER 

Gleichzeitig sind diese Regelungen auch dahin zu bewerten, als Käufer von American Quarter Horses eine enorme Sicherheit über das erworbene Tier hinischtlich der gewünschten Abstammung  und damit den Merkmalen des American Quarter Horse‘s haben.

 

Daher die Züchter und Halter des American Quarter Horse’s mit all dem Aufwand, den sie hierfür betreiben auf ein werthaltiges Ergebnis ihrer Arbeit verweisen können und Käufern durch Vorlage aller Dokumente ein Pferd mit Abstammung und genetischer klarer Confirmation übergeben.

 

Pferde, die über keine Abstammung oder Genmutationen führen sind somit für Interessenten klar erkennbar!

 

Zusammenfassend, Züchter und Halter unserer Rasse, die alle Dokumente vorweisen können, haben zur  Vermarktung eines solchen Pferdes ein erhebliches Maß an züchterischem know how,  Zeit, Geld und organisatorischen Aufwand geleistet, um das jeweilige Pferd mit viel Herz und Wissen zu züchten, zu aufzuziehen und letztendlich in die Hände eines neuen Besitzers zu geben! Bitte berücksichtigt und honoriert dies immer bei der Auswahl eines Pferdes und dessen Zuchtbetriebes.


 

 

DOKUMENTE BEIM ERWERB 

Dahin der Hinweis an alle Käufer und Interessenten des American Quarter Horses, lasst euch immer die entsprechenden Dokumente beim Kauf vorweisen, um Enttäuschungen hinsichtlich Rasse, Pässen,  und Zucht zu vermeiden!

 

Um ein „American Quarter Horse“ zu kaufen ist der Kaufvertrag ein zivilrechtliches Dokument, welches NICHT das notwendige Dokument zum Besitzerwechsel darstellt. Dafür gibt es das offizielle Formular „Transfer Report“, welches der VERKÄUFER dem KÄUFER mit den Daten des Pferdes/Verkäufers mit Unterschrift mit dem ORIGINAL CERTIFICATE OF REGISTRATION (COR) und dem EQUIDENPASS übergeben MUSS!! 

 

 

        TRANSFER REPORT

  

Kann ein Verkäufer eines der Dokumente nicht vorweisen oder übergeben ist jedenfalls Vorsicht oder Rücksprache mit der Austrian Quarter Horse Association empfohlen, um weitere Probleme in der Abwicklung zu vermeiden, bzw. zeitlich zu verkürzen, oder einfach nur um eine vielleicht einfache Ursache aufzuklären. 


 

 

DIE ROLLE DES ZUCHTBUCHES AQHA AUSTRIA

 

Zu all dem fachlichen möchten wir erläutern, dass  das Zuchtbuch AHQA Austria einerseits ausführendes Organ dieser  gesetzlichen Regelungen ist und wir dadurch von ehemals  als Verein wahrgenommener Einrichtung immer mehr in gesetzliche und bürokratische Vertretung und Verantwortung mit persönlicher Haftung des Vertretungsorganes (President/CEO) konvertiert wurden und wir versuchen, diese Vorgaben für unsere Mitglieder so weit als möglich im Hintergrund mit einfachen Lösungen und Kosten: keine Körungen, Direct Nomination Fee, mit COR Aufnahme ins Zuchtbuch, fachliche, räumliche, personelle Stellung der Infrastruktur und im Vergleich mit anderen Ländern vielen anderen Services immer unter Wahrung der gesetzlichen Auflagen zu ermöglichen.

 

 
Fragen Rasse/Zucht/Pässe:  +436643132013  oder  zuchtbuch@aqha.at 
Fragen Mitgliedschaft/paperwork:  service@aqha.at