VIS/UEL Info
Im Jahr 2021 wurde mit einer europaweiten Durchführungsverordnung VO (EG) 2021-963 die Kennzeichnung von Equiden neu geregelt. Neben grundlegenden Änderungen im Hinblick auf die Dokumentation von Arzneimittelanwendungen durch die Tierärzte und der Neugestaltung des Pferdepasses ist auch eine Bewegungsdatenbank für Pferde und Pferdeartige (Ponys, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) einzurichten. Für alle, die sich wie wir, mit dieser Bestimmung vertraut machen wollen oder müssen, hier der Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R0963
Diese Bewegungsdatenbank ist in Österreich beim VIS –Verbrauchergesundheitsinformationssystem eingerichtet. Bis Jahresende 2022 ist nun jeder Halter – dies betrifft nicht nur Einstellbetriebe, sondern jede Person, die auch nur einen oder mehr Equiden gratis oder im Eigenbesitz bei sich hält, verpflichtet, seinen Pferdebestand im VIS zu melden.
Grundvoraussetzungen hierfür sind ein bestehender VIS-Zugang (Verbraucher Informations System) und die Registrierung des zu meldenden Pferdes in der österreichischen Equidendatenbank – im allgemeneinen durch den Passantrag bei uns (AQHA Austria Zuchtbuch) zuständige Tierzuchtvereinigung, bzw. ebenfalls beim Import von Pferden nach Österreich, auch für jene die bereits über einen ausländischen Pass verfügen, da dieser nicht in Österreich registriert ist und wir dies gleichzeitig mit der Aufnahme des Pferdes in das Basis-Zuchtbuch und allfälligen Besitzerwechseln oder sonstigen Änderungen durchführen . Die Meldeverpflichtung ist unabhängig davon, ob der Halter auch Besitzer oder Eigentümer der Equiden ist! Österreichische Zuchtpferde sind im Regelfall in der Equidendatenbank registriert. Hier zur VIS Infoseite: https://vis.statistik.at/vis/equiden/allgemeines
Merkblatt zur Vorgangsweise EINGABE der VIS Meldung: Anleitung VIS Meldungen – Vielen Dank für die Erstellung des Merkblattes zur Anleitung VIS Meldungen an Frau DI Sandra Pfuner, LK Salzburg und DI Johann Wieser, LPZV Salzburg.
Ältere Pferde, die um den Zeitraum 2009 einen Pferdepass erhalten haben, haben zu diesem Zeitpunkt teils nicht das heute gültige 15stellige UEL Nummern Format erhalten. AQHA Austria hat in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsministerium diese alten Nummern auf das aktuelle UEL Format konfiguriert.
Für Pferde mit Pferdepass, die vor dem 1.7.2009 geboren wurden und/oder die neu konfigurierte UEL nicht bei uns aufgerufen werden kann, können wir das Pferd und den Pass in die Datenbank mit neuer UEL eingeben. Dazu bitte den Pferdepass mit Anmerkung um neue UEL Eingabe an uns eingeschrieben senden: AQHA Zuchtbuch, Bahnstrasse 55, 2801 Katzelsdorf. Wir retournieren diesen nach Bearbeitung. Pferde, die vor dem 1.7.2009 geboren sind, brauchen KEINEN CHIP, auch nicht nachträglich!
Der Ordnung halber halten wir fest, dass diese Verpflichtung nicht seitens der Zuchtverbände oder österreichischer Behörden, wie AQHA Austria, ausgeht, es handelt sich um eine EU Gesetzgebung, die das Zuchtbuch AQHA Austria als Passaussteller so gut als möglich für euch, auch mit dieser Datenbankabfrage, zu erleichtern versucht. Gleichzeitig der Aufruf im Eigeninteresse der Besitzer und Halter, sollten Pferde über keinen Pferdepass verfügen, dies so schnell als möglich im Sinne der allfälliger behördlicher Kontrollen und möglicher Strafen nachzuholen.
Du kannst jede UEL Nummer, die AQHA Austria administriert, im Menü Zuchtbuch Data unter Angabe des Pferdenamens abfragen.
Pferdepässe müssen grundsätzlich am Verwahrungsort des Pferdes für behördliche Kontrollen (Amtstierarzt/BH/etc) aufliegen und bei Tod eines Pferdes dem Abholer übergeben werden, diese Pässe werden folgend einmal jährlich an AQHA Austria entwertet übermittelt und ihr könnt diesen bei Bedarf bei uns anfordern.